Mit unserem Komplettpaket erfüllen Sie als Eigentümer, Vermieter und Verwalter die Rauchwarnmelderpflicht für Ihre Immobilien – einfach und sicher.
Die Installation von Rauchwarnmeldern ist in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Wir unterstützen Sie dabei, Ihrer Pflicht nachzukommen – mit unserem professionellen Komplettservice aus einer Hand.
Profitieren Sie von individueller Beratung und Bedarfsermittlung, funkfähigen Rauchwarnmeldern mit qualitativ hochwertiger Sicherheitstechnik, fachgerechter Montage, komfortabler Ferninspektion, zuverlässigem Service im Störungsfall und umfassender Mieterinformation.
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Wenn es um Rauchwarnmelder geht, sind wir von ista zuverlässiger Partner der Immobilienwirtschaft: Bereits über 2 Millionen Wohnungen haben wir mit Meldern ausgestattet und diese werden kontinuierlich durch uns betreut. Setzen Sie auf Sicherheit vom Experten und erfüllen Sie mit dem ista Rauchwarnmelder-Service komfortabel die rechtlichen Auflagen*.
In diesen Bundesländern mussten Bestandsgebäude bis Ende 2015 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Spätestens nach zehn Jahren steht der vorgeschriebene Austausch der Geräte an. Erfüllen Sie Ihre Pflicht und tauschen Sie die Geräte rechtzeitig aus – einfach und sicher mit unserem Rundumservice.
Sie haben den ista Rauchwarnmelder-Service schon beauftragt? Dann kümmern wir uns für Sie um den Austausch Ihrer Geräte.
Rauchwarnmelder müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Für Ihre Immobilie erhalten Sie von uns qualitativ hochwertige Funkrauchwarnmelder (Bauweise C). Diese ermöglichen eine automatische Inspektion aus der Ferne. Die Geräte testen sicherheitsrelevante Funktionen selbstständig, warnen Bewohner bei Beeinträchtigungen und übermitteln das Inspektionsergebnis per Funk an uns. In unserem ista Webportal haben Sie jederzeit den Status aller Rauchwarnmelder in Ihrer Immobilie im Blick und werden bei Störungen informiert.
Weniger Aufwand für Sie und Ihre Mieter: Inspektionstermine in Ihren Wohnungen sind dank der Ferninspektion grundsätzlich nicht mehr notwendig.
Jährlich sterben in Deutschland rund 300 Menschen durch Brände.* Die häufigste Todesursache ist in diesen Fällen eine Rauchvergiftung. Da zwei Drittel der Betroffenen nachts im Schlaf überrascht werden, kann ein Rauchmelder in der Wohnung zum Lebensretter werden. Im Ernstfall warnt der laute Alarm des Rauchmelders die Bewohner bei einem Brand vor dem giftigen Rauch. Sie gewinnen wertvolle Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen. Deshalb sind Rauchwarnmelder in allen deutschen Bundesländern Pflicht. Das geben die Bauordnungen der Bundesländer gesetzlich vor. Gebäudeeigentümer/Vermieter sind für die Installation zuständig. Weitere Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht finden Sie hier. * Quelle: Tote durch Rauch, Feuer und Flammen bis 2023 | Statista
In den Bauordnungen der Bundesländer ist festgelegt, dass in allen Schlaf- und Kinderzimmern mindestens ein Rauchmelder installiert sein muss. Außerdem müssen in Fluren und Räumen, die im Brandfall als Flucht- beziehungsweise Rettungswege dienen, Rauchwarnmelder angebracht werden. In Baden-Württemberg lautet die Regelung zudem, dass Rauchwarnmelder in allen Räumen installiert werden müssen, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen. Das schließt zum Beispiel Gästezimmer mit ein. In einzelnen Bundesländern wie Berlin und Brandenburg gilt die Ausstattungspflicht auch für weitere Aufenthaltsräume wie beispielsweise Wohn- und Arbeitszimmer. Diese optimale Ausstattung aller Aufenthaltsräume empfiehlt auch die DIN 14676-1. Mehr Informationen finden Sie hier.
Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Die Anzahl ist unter anderem abhängig von der Größe der Wohnung, der Anzahl und Nutzung der Räume und gegebenenfalls vom Aufbau der Wohnung oder des Hauses. In der Regel wird ein Rauchwarnmelder pro ausstattungspflichtigen Raum benötigt. Besondere Raumsituationen erfordern unter Umständen mehr als einen Rauchwarnmelder. Regeln dafür gibt die DIN 14676-1 vor. Mehr Informationen zu den ausstattungspflichtigen Räumen finden Sie bei der Antwort auf die Frage: „In welchen Räumen sind Rauchmelder Pflicht?“
Brandrauch steigt in der Regel nach oben. Daher müssen Rauchwarnmelder an der Zimmerdecke montiert werden – am besten in der Raummitte und mindestens 50 cm entfernt von Wänden und Gegenständen, die das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder stören können (Lampen, Möbelstücke, etc.) Es gibt Raumsituationen, in denen das nicht möglich ist. Dann muss die Montageposition nach geltenden Vorgaben angepasst werden. Manchmal müssen auch mehrere Rauchwarnmelder in einem Raum montiert werden. Alle Regeln zur optimalen Montage und zum richtigen Montageort sind in der DIN 14676-1 definiert und entsprechend zu berücksichtigen.
In allen Bundesländern sind Rauchwarnmelder verpflichtend anzubringen – sowohl in Neubauten als auch in Bestandsimmobilien. Die letzte Frist zur Nachrüstung von Bestandsgebäuden in Sachsen ist am 31.12.2023 ausgelaufen.
Wichtiger Hinweis: Die DIN 14676-1 schreibt für Rauchwarnmelder einen Batterietausch gemäß Herstellerangaben vor. Ist eine Langzeitbatterie fest in das Gerät integriert, so wie bei allen ista Rauchwarnmeldern, hat dies einen Austausch des Rauchwarnmelders nach Herstellerangaben zur Folge. Dieser muss spätestens zehn Jahre (plus sechs Monate) nach Inbetriebnahme erfolgen.
Das betrifft im Jahr 2025 besonders viele Wohnungen in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Dort sind Rauchmelder häufig zehn Jahre zuvor montiert worden – denn am 01.01.2016 ist in diesen beiden Ländern die Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Kraft getreten. In Schleswig-Holstein und Hessen gilt außerdem seit 2005 die Ausstattungspflicht für Neu- und Umbauten. Nach 20 Jahren steht dort also bereits zum zweiten Mal ein Austausch an.
Jeder Rauchwarnmelder muss mindestens alle zwölf Monate (+ maximal drei Monate) geprüft werden. Wenn die Bedienungsanleitung ein kürzeres Intervall erfordert, ist dieses zu beachten. Jede Prüfung ist entsprechend zu protokollieren, Auffälligkeiten wie z. B. Verluste oder Defekte sind umgehend zu beseitigen. Diesbezügliche Regelungen sind in der DIN 14676-1 beschrieben. Sie gilt für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung wie zum Beispiel Ferienwohnungen. Bei gewerblichen Räumen oder Räumen mit Brandmeldeanlage greift sie nicht.
Die Inspektion umfasst folgende Prüfpunkte: Energieversorgung, Rauchsensorik, Warnsignal, Raucheintrittsöffnungen, Betriebsdauer, Demontage, Beschädigungen und Hindernisse im Umfeld.
Für die normgerechte Prüfung gibt es drei Inspektionsverfahren. Sie richten sich nach der Bauart des jeweiligen Rauchwarnmelders:
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Rauchwarnmelder retten Leben. Deswegen montieren wir qualitativ hochwertige Melder mit geprüfter Sicherheitstechnik. Unsere Funktechnologie ermöglicht die komfortable jährliche Inspektion aus der Ferne.
Rauchwarnmelder retten Leben – besonders in der Nacht, wenn der Geruchssinn ruht und wir über unsere Sinne nicht schnell genug gewarnt werden. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland eine Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern und zu ihrer Inspektion.
Kauf oder Miete sowie die Wartung der Geräte bringen für Eigentümer und Vermieter Kosten mit sich. Hier erfahren Sie, welche Kosten auf Mieter umgelegt werden können.
Sie können bei uns nicht nur bequem online beauftragen, sondern auch ebenso kündigen.
* Von ista montierte Rauchwarnmelder der Bauweise C, wie zum Beispiel der fumonic 4 radio net – OMS, sind nach der europäischen DIN-Norm EN 14604 zertifiziert, erfüllen die Anforderungen an das Inspektionsverfahren C der DIN 14676-1 und werden von zertifizierten Servicepartnern gemäß DIN 14676-2 montiert, regelmäßig inspiziert und das Ergebnis wird dokumentiert. Die künftig montierten Melder können von der Abbildung oben optisch abweichen.
** Je nach Gebäudestruktur kann die Anzahl der Kommunikationseinheiten variieren. Eine Ferninspektion durch einen ista Servicepartner mit mobiler Kommunikationseinheit ist ebenfalls möglich. Die Immobilie wird für die Inspektion grundsätzlich nicht betreten.