Ein ista Servicepartner im dunkelblauen T-Shirt bringt einen Rauchwarnmelder an.

Tauschen Sie Ihre Rauchwarnmelder rechtzeitig aus.

Erfüllen Sie als Immobilieneigentümer und Vermieter die Rauchwarnmelderpflicht – einfach und sicher mit unserem Rundumservice. Die lebensrettenden Geräte sind seit Ende 2015 Pflicht in Bestandsimmobilien in Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und müssen spätestens nach zehn Jahren getauscht werden.

Schützen Sie Ihre Mieter in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

Rauchwarnmelder retten Leben. Deshalb sind sie für Wohngebäude in ganz Deutschland Pflicht. Es ist lebenswichtig, dass Rauchwarnmelder zuverlässig funktionieren. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft müssen Eigentümer und Vermieter die Geräte deshalb nach Herstellerangaben und spätestens nach 10 Jahren austauschen. Das gibt die Anwendungsnorm DIN 14676 vor. In Hessen und Baden-Württemberg ist der Austausch dieses Jahr für besonders viele Immobilien relevant. Denn: Bis Ende 2014 mussten Eigentümer Rauchwarnmelder in ihren Bestandsimmobilien gemäß Landesbauordnung montieren.

Pflichterfüllung leicht gemacht – der ista Rauchwarnmelder-Service

Wir bieten Ihnen eine Rundumlösung für die rechtssichere Ausstattung* Ihrer Immobilien mit Rauchwarnmeldern. Das übernehmen wir gerne für Sie:

Icon: In einem Kreis in der Farbe lime Grün befindet sich ein Rauchwarnmelder, welcher von der Decke hängt. Unter ihm befinden sich drei geschlängelte Linien, die den aufsteigenden Rauch darstellen.

Geräteservice

 Bereitstellung neuer Rauchwarnmelder mit geprüfter Funk- und Sicherheitstechnik und einer Batterielaufzeit von mindestens 10 Jahren.
Icon: In einem Kreis in der Farbe lime Grün befindet sich ein Schraubenschlüssel.

Montageservice

Terminkoordination mit Ihren Mietern, fachgerechte Montage in den auszustattenden Räumen und rechtssichere Dokumentation*.
Icon: In einem Kreis in der Farbe lime Grün befindet sich ein Rädchen. Dieses ist umrandet von zwei gebogenen Pfeilen. Unter dem Häkchen zeigt der Pfeil nach rechts und über ihm nach links.

Inspektionsservice

Rechtskonforme jährliche Ferninspektion* per Funk – grundsätzlich ohne Termine vor Ort und mit Inspektionsprotokollen im ista Webportal.
Icon: In einem Kreis in der Farbe lime Grün befindet sich ein Symbol einer Person. Neben ihr befindet sich ein Stern.

Mieterservice

Umfassende Information Ihrer Mieter zu den Geräten und direkte Beantwortung von Rückfragen über unsere 24-h-Service-Hotline.

Tauschen Sie Ihre Rauchwarnmelder rechtzeitig aus.

Rauchwarnmelderpflicht seit 10 Jahren: Geräte-Austausch steht an.

Zuständig für die Installation und den rechtzeitigen Austausch der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer beziehungsweise der Vermieter. Die DIN 14676 schreibt einen Austausch nach Herstellerangaben und spätestens nach 10 Jahren vor.

   
Bundesland Bestandsbauten mussten nach Landesbauordnung ausgestattet werden bisAustausch spätestens nach 10 Jahren
Hessen, Baden-Württemberg Ende 20142024
Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt Ende 20152025
Nordrhein-Westfalen, Saarland Ende 20162026

Mehr Informationen zum Rauchwarnmelder-Tausch

Sie sind bereits unser Kunde und haben eine Frage zum Austausch?

Wenn Sie bereits Rauchwarnmelder bei uns gemietet haben, kümmern wir uns für Sie um den Austausch Ihrer Geräte. Antworten zu allgemeinen Fragen finden Sie hier.

 


 ­­
* Von ista montierte Rauchwarnmelder der Bauweise C, wie zum Beispiel der fumonic 4 radio net – OMS, sind nach der europäischen DIN-Norm EN 14604 zertifiziert, erfüllen die Anforderungen an das Inspektionsverfahren C der DIN 14676-1 und werden von zertifizierten Servicepartnern gemäß DIN 14676-2 montiert, regelmäßig inspiziert und das Ergebnis wird dokumentiert. Die künftig montierten Melder können von der Abbildung oben optisch abweichen.